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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2011 - L 2 EG 11/11 NZB   

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https://dejure.org/2011,122493
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2011 - L 2 EG 11/11 NZB (https://dejure.org/2011,122493)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.11.2011 - L 2 EG 11/11 NZB (https://dejure.org/2011,122493)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. November 2011 - L 2 EG 11/11 NZB (https://dejure.org/2011,122493)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2011 - L 2 EG 11/11
    Demgegenüber ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auf die Kenntnis des um Erstattung ersuchten Leistungsträgers (bezogen auf den vorliegenden Fall also auf die Kenntnis der damaligen Bundesanstalt für Arbeit) abzustellen (vgl. etwa BSG, U.v. 19. März 1992 - 7 RAr 26/91 - E 70, 186).
  • BSG, 22.05.2002 - B 8 KN 11/00 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2011 - L 2 EG 11/11
    Ein Wahlrecht des erstattungsberechtigten Trägers, auf den Erstattungsanspruch und damit die Erfüllungsfiktion zu verzichten und sich stattdessen nach den §§ 45, 48, 50 SGB X an den Versicherten zu halten, besteht nicht (BSG, U.v. 22. Mai 2002 - B 8 KN 11/00 R - SozR 3-2600 § 93 Nr. 12).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 4/06 R

    Fehlen von Entscheidungsgründen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2011 - L 2 EG 11/11
    In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen kann dahingestellt bleiben, ob die Klägerin mit der erforderlichen Klarheit einen Verfahrensfehler in dem Sinne gerügt hat, dass der angefochtene Gerichtsbescheid hinsichtlich der Heranziehung der Kenntnis des um Erstattung ersuchenden Leistungsträgers nicht die erforderliche Begründung aufgewiesen habe, nachdem die Klägerin ausdrücklich in ihrer Stellungnahme zu der o.g. Hinweisverfügung vom 31. März 2011 (sachlich zutreffend) darauf hingewiesen hatte, dass richtigerweise auf die Kenntnis des um Erstattung ersuchten Leistungsträgers abzustellen sei (vgl. BSG, U.v. 29. März 2007 - B 9a SB 4/06 R - mwN: Entscheidungsgründe fehlen, wenn und soweit in der Urteilsbegründung selbst oder durch Bezugnahme gemäß § 153 Abs. 2 SGG nicht mindestens die Überlegungen zusammengefasst worden sind, auf denen die Entscheidung über jeden einzelnen für den Urteilsausspruch rechtserheblichen Streitpunkt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beruht.).
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